Veröffentlichungspflichten

Die Westlake Vinnolit GmbH & Co. KG betreibt im Chemiepark Knapsack zwei Rückstandsverbrennungsanlagen (RVA) für flüssige Abfälle und Abgase. Gemäß der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) besteht die Verpflichtung, die Ergebnisse der kontinuierlichen Emissionsmessungen und der Einzelmessungen jährlich zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommt die Westlake Vinnolit GmbH & Co. KG im Chemiepark Knapsack hiermit nach. Die festgelegten Emissionsbegrenzungen für die beiden Rückstandsverbrennungsanlagen im Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.12.2024 wurden sicher eingehalten beziehungsweise deutlich unterschritten.
Die Emissionsdaten für das Jahr 2024 sowie weitere Ergänzungen finden interessierte Leser*innen hier: