WICHTIGE INFORMATIONEN
FÜR UNSERE PARTNER UND LIEFERANTEN
Damit Sie sich mit den Abläufen im Chemiepark vertraut machen können, bieten Ihnen die folgenden Seiten eine erste Informations- und Vorbereitungsmöglichkeit auf Ihren Aufenthalt im Chemiepark Knapsack. Neben allgemeinen Informationen für Partnerfirmen können Sie sich ebenfalls auf den Check-In (Sicherheitsunterweisung) vorbereiten.
Zugangsregelungen für Partnerfirmen im Chemiepark Knapsack
Anmeldung
Check-In
Ausweis und Einfahrgenehmigung
Werkzeug
Kontrollen
Datenschutz
Grundsätzliches
Anmeldung
Mitarbeiter von Partnerfirmen haben sich vor Arbeitsantritt in der Partnerfirmenstelle im Werksteil Hürth (Tor II, Pförtner Hürth, Gebäude 9110, Mo.-Fr. 07.00-12.00 Uhr) anzumelden. Parkmöglichkeiten sind vor dem Gebäude 9110 vorhanden. Bei der Anmeldung werden der Personalausweis sowie ein Nachweis über den Arbeitsauftrag vom Auftraggeber benötigt. Bei Mitarbeitern mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist ggf. die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels sowie einer von der Ausländerbehörde im Aufenthaltstitel vermerkten gültigen Arbeitserlaubnis erforderlich. Befristungen der Erlaubnistitel hat der Auftragnehmer zu beachten.
Check-In
Vor Betreten des Werksgeländes wird der Partnerfirmenmitarbeiter mit dem so genannten Check-In (Sicherheitsunterweisung) in die grundlegenden Vorschriften und Regelungen zur Sicherheit und zum korrekten Verhalten innerhalb des Chemieparks Knapsack eingewiesen. Nach erfolgter Unterweisung hat der Partnerfirmenmitarbeiter eine Erfolgskontrolle in Form eines Tests zu absolvieren. Der Test kann bei Nichtbestehen maximal 2x wiederholt werden. Er steht in mehreren Sprachen zur Verfügung und ist ein Jahr lang gültig. Danach muss er erneut absolviert werden. Im Voraus kann sich jeder Mitarbeiter auf www.chemiepark-knapsack.de unter dem Link „Partnerfirmen“ auf den Test vorbereiten.
Eine spezifische Einweisung zum Arbeitsauftrag erfolgt durch den Auftraggeber bzw. den Betrieb. Bei Betreten des Betriebs muss sich der Partnerfirmenmitarbeiter vor Arbeitsantritt bei der Meldestelle anmelden. Beim Verlassen des Betriebs ist eine Abmeldung erforderlich.
Ausweis und Einfahrgenehmigung
Bei einer Arbeitsdauer von weniger als 5 Arbeitstagen wird dem Partnerfirmenmitarbeiter ein Kurzzeitausweis mit Zugangsberechtigung für den Chemiepark Knapsack ausgestellt. Bei einer Tätigkeit im Chemiepark Knapsack von mehr als 5 Arbeitstagen wird ein Partnerfirmenausweis mit Lichtbild ausgestellt. Die Ausweise sind nicht übertragbar und Eigentum der YNCORIS. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 28,20 € erhoben.
Ist ein Einfahren mit Kraftfahrzeugen in den Chemiepark notwendig, kann eine Einfahrgenehmigung beantragt werden. Diese ist nicht auf andere Personen oder Fahrzeuge übertragbar. Bei längerer Arbeitsdauer wird dem Fahrzeugführer eine gelbe Vignette ausgehändigt, die gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen ist. Im Werk ist nur die Parkmöglichkeit zu nutzen, die vom Auftraggeber zugewiesen wurde. Das Befahren vom Betriebsgelände der Produktionsanlagen bedarf einer gesonderten Genehmigung des jeweiligen Betriebes. Alle Fahrzeuge müssen in Sachen Fahrtüchtigkeit und Ausstattung den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVo) entsprechen.
Werkzeug
Vor Arbeitsantritt ist dem Werkschutz eine Liste des mitgeführten Materials und Werkzeugs abzugeben. Werkzeug muss angemeldet und die darauf erstellte Werkzeugliste muss mitgeführt und auf Nachfragen des Werkschutzes vorgezeigt werden.
Kontrollen
Sowohl an den Toren als auch innerhalb des gesamten Chemieparks Knapsack werden Kontrollen von Ausweisen, Werkzeugen und Material, Parkplätzen, Geschwindigkeit, Autos und Taschen durchgeführt. Auf Verlangen sind dem Werkschutz alle mitgeführten Gegenstände vorzuzeigen.
Datenschutz
Sämtliche, im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen, betrieblichen oder geschäftlichen Daten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Grundsätzlich gilt:
Den Weisungen der Sicherheitskräfte (Werkschutz, Feuerwehr) sind unbedingt Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln wird mit Ermahnungen, Verwarnungen oder Werksverbot geahndet.
Neben den aufgeführten Zugangsregelungen für Partnerfirmen gelten die Sicherheits– und Standortregeln des Chemieparks Knapsack sowie die unternehmensspezifischen Regelungen des Auftraggebers.
Das Merkblatt „Zugangsregelungen für Partnerfirmen im Chemiepark Knapsack“ finden Sie unter Downloads oder kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Jürgen Groborz
Leiter Standortsicherheit / Abfallmanagement
Tel.: +49 22 33 48-6139
Fax: +49 22 33 48-94-6139
juergen.groborz(at)chemiepark-knapsack.de