Standortregeln im Chemiepark Knapsack
Präambel
Internationale Chemieunternehmen und lokale Dienstleistungsunternehmen arbeiten eigenverantwortlich im Chemiepark
Knapsack unter Nutzung einer gemeinsamen Infrastruktur, die von der Standortbetreibergesellschaft InfraServ Knapsack
gestellt wird.
Die Betriebsbereiche und Anlagen im Chemiepark Knapsack unterliegen zahlreichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Störfall-Verordnung, der Betriebssicherheitsverordnung sowie den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Alle im Chemiepark Knapsack vertretenen Gesellschaften stimmen den vorliegenden Standortregeln zu und verpflichten
sich, ihre Mitarbeiter und die von ihnen beauftragten Fremdfirmenmitarbeiter über diese Standortregeln zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken. Daneben gilt für jede Gesellschaft die jeweilige Arbeitsordnung.
Bei Verstößen gegen die Standortregeln sind die jeweiligen Gesellschaften verpflichtet, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Standortregeln als PDF-Dokument können Sie hier öffnen und herunterladen.
Jürgen Groborz
Leiter Standortsicherheit / Abfallmanagement
Tel.: +49 22 33 48-6139
Fax: +49 22 33 48-94-6139
juergen.groborz(at)chemiepark-knapsack.de