Veröffentlichungspflichten 2025
gemäß §23 der 17. BImSchV für die Rückstandsverbrennungsanlagen
der Westlake Vinnolit GmbH & Co. KG im Chemiepark Knapsack

Die Westlake Vinnolit GmbH & Co. KG betreibt im Chemiepark Knapsack zwei Rückstandsverbrennungsanlagen (RVA) für flüssige Abfälle und Abgase. Gemäß der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) besteht die Verpflichtung, die Ergebnisse der kontinuierlichen Emissionsmessungen und der Einzelmessungen jährlich zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommt die Westlake Vinnolit GmbH & Co. KG im Chemiepark Knapsack hiermit nach. Die festgelegten Emissionsbegrenzungen für die beiden Rückstandsverbrennungs anlagen im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wurden sicher eingehalten beziehungsweise deutlich unterschritten.
Die Emissionsdaten für das Jahr 2025 sowie weitere Ergänzungen finden interessierte Leser*innen hier: